Senioren

Zahnarzt Hausbesuche

Seit dem 01.04.2013 ist eine Neuregelung in Kraft getreten. Und zwar wird eine zusätzliche Vergütung für die aufsuchende zahnärztliche Betreuung immobiler Patienten gezahlt. Diese neue Leistungsposition im Sozialgesetzbuch V sowie ein erhöhtes Wegegeld sollen Zahnärztinnen und Zahnärzte motivieren, sich verstärkt an dem mobilen zahnärztlichen Dienst zu beteiligen.

Die zahnärztliche mobile Behandlung können Patienten in Anspruch nehmen, die pflegebedürftig oder in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind oder Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Die Kosten trägt die Krankenkasse, wenn ein Nachweis über die Immobilität des Patienten erbracht werden kann.

Wer an einer mobilen zahnärztlichen Behandlung interessiert ist, sollte sich an seinen Hausarzt oder die telefonische Beratungsstelle der Landeszahnärztekammer Hessen unter der Service-Nummer 01805/202052 wenden (Quelle: Sozialministerium Hessen).

Bei den vier bei der Landeszahnärztekammer gemeldeten Zahnärzten bietet ein Zahnarzt – Dr. Andreas Schubert, Königsberger Weg 44a, 65719 Hofheim/Ts. an, Hausbesuche durchzuführen (Stand: 23.02.2015)


(Ruth Trippel)