Das Ortsgericht


Ortsgerichte gibt es seit 1953 in Hessen. Bundesweit ist Hessen das einzige Bundesland mit dieser bürgerfreundlichen, ehrenamtlich besetzten Verwaltungseinrichtung.
Anders als der Name es vermuten lässt, wird in den Ortsgerichten kein Recht gesprochen, sondern sie sind vielmehr dazu da, Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden wichtige Hilfestellungen zu leisten. Sie sind daher Partner für viele persönliche Angelegenheiten.

Jede Stadt und Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht; in größeren Städten ist die Aufgabenwahrnehmung auf mehrere Ortsgerichtsbezirke aufgeteilt, so auch in der Kreisstadt Hofheim am Taunus. Hier gibt es insgesamt 6 Ortsgerichtsbezirke (Ortsgericht Hofheim I für Hofheim und Marxheim, Ortsgericht Hofheim II für Diedenbergen, Ortsgericht Hofheim III für Langenhain, Ortsgericht Hofheim IV für Lorsbach, Ortsgericht Hofheim 5 für Wallau und Ortsgericht Hofheim 6 für Wildsachsen).

Jedes Ortsgericht besteht aus dem Ortsgerichtsvorsteher oder der Ortsgerichtsvorsteherin, mindestens einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin und weiteren 3 Ortsgerichtsschöffinnen oder –schöffen, insgesamt also aus 5 Personen.

Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Stadt/Gemeinde von dem Präsidenten oder der Präsidentin beziehungsweise dem Direktor oder der Direktorin des zuständigen Amtsgerichts auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der/die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die Ortsgerichte sind ehrenamtlich tätig, erhalten also keine laufende Besoldung oder Vergütung. Für die Amtshandlungen des Ortsgerichts werden jedoch Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.

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Verwaltungsaußenstelle/Ortsgericht Langenhain, Am Jagdhaus 2, Hofheim-Langenhain

Stand: Juli 2019