Aufgaben des Ortsgerichtes

Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichts ist das jeweilige zuständige Amtsgericht (hier: das Amtsgericht Frankfurt am Main)

Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:

     

      • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden (z.B. in Grundbuch- und Vereinsrecht-Angelegenheiten).
        Ausnahme: Beglaubigungen von Abschriften aus dem Personenstandsbuch (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde). Diese werden nur vom Standesamt der jeweiligen Stadt/Gemeinde vorgenommen).

      • Erstellung der Sterbefallanzeigen für das Nachlassgericht (auf Ersuchen des Amtsgerichts).

      • Sicherung des Nachlasses in Sterbefällen.

      • Mitwirkung bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen von Grundstücken und der Einrichtung fester Grenzzeichen.

      • Schätzung von Grundstücken, Gebäuden (mit privater oder gewerblicher Nutzung), Eigentumswohnungen und Rechten an einem Grundstück (Wohnrecht, Grunddienstbarkeiten) mit Erstellung von Schätzungsurkunden.

      • Sonstige Aufgaben wie:

           

            • Auskunft über Besitzverhältnisse oder persönliche Verhältnisse der im Bezirk wohnenden oder sich aufhaltenden Personen.

            • Gutachterliche Stellungnahmen zu Fragen, die das Gericht für seine Entscheidung benötigt.

            • Aufstellung von Vermögensverzeichnissen und Nachlassinventaren.

      Weitergehende Informationen und Erläuterungen finden Sie im Flyer (Faltblatt) „Ortsgericht“, den das Hessische Ministerium der Justiz herausgegeben hat und den Sie mit dem Link: https://justizministerium.hessen.de/presse/infomaterial/8/das-ortsgericht aus dem Internet herunterladen können (fachlich freigegeben durch das Hess. Ministerium der Justiz).

      Rechtsgrundlagen

         

          • Ortsgerichtsgesetz i.d.F. vom 02.04.1980, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475)

          • Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen vom 17.10.1980, zuletzt geändert durch siebente Verordnung zur Änderung der Gebührenordung vom 06.10.2022 (GVBl. S 526)

          • Dienstanweisung für die Ortsgerichte im Lande Hessen (DAOG) vom 13.12.2022 (3842 E – I/3 – 2868/22)

        mehr Informationen “Schätzungen” 

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